In der Türkei sind Immobilienverkäufe aus Privatbesitz bereits nach fünf Jahren vollständig spekulationssteuerfrei. Im Erbfall profitieren Ehepartner und Kinder von sehr niedrigen Steuersätzen zwischen 1 % und 3 % sowie großzügigen Freibeträgen von etwa 70.000 € pro Erbe. Auch Schenkungen innerhalb der Familie sind steuerlich begünstigt.Zudem erhebt die Türkei keine allgemeine Vermögensteuer.

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