In der Türkei sind Immobilienverkäufe aus Privatbesitz bereits nach fünf Jahren vollständig spekulationssteuerfrei. Im Erbfall profitieren Ehepartner und Kinder von sehr niedrigen Steuersätzen zwischen 1 % und 3 % sowie großzügigen Freibeträgen von etwa 70.000 € pro Erbe. Auch Schenkungen innerhalb der Familie sind steuerlich begünstigt.Zudem erhebt die Türkei keine allgemeine Vermögensteuer.